Ziel und Zweck

Erziehung ist Sache der Eltern. Sexualerziehung erst recht! Das Erziehungs­departement Basel-Stadt unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann sieht das jetzt anders: Es will unsere Kinder bereits ab Kindergarten einer schulischen Sexualerziehung unterziehen. Dazu hat es einen Leitfaden erstellt, zahlreiche Koffer mit dem feinfühligen Titel “Sexboxen” herstellen lassen und ein Obligatorium verordnet: Kinder sollen gezwungen sein, den Unterricht zu besuchen. Weder eine elterliche Mitsprache noch ein Dispensationsrecht sind vorgesehen. Dagegen wehren wir uns!

Wir fordern:

  • Im Kindergarten und in der Primarschule 1./2. Klasse darf es keinen aktiven Sexualkundeunterricht geben
  • Die Thematik “Sexualität” darf im Unterricht des Kindergartens und der Primarschule 1./2. Klasse einzig reaktiv erfolgen, d.h. Lehrpersonen sollen und dürfen Fragen von Kindern zu diesem Thema beantworten, allerdings immer im Bewusstsein, dass die Beantwortung dieser Fragen primär Aufgabe der Eltern ist.
  • Allfällige Hilfsmittel für Lehrpersonen zur Beantwortung von Fragen sind sachlich zu halten. Es ist auf sexualisierte Sprache oder Darstellung zu verzichten. Weiter dürfen Übungen, bei denen ein Kind ein anderes Kind berührt oder berühren soll, nicht erlaubt sein.
  • Auf Stufe Kindergarten und Primarschule 1./2. Klasse dürfen hinsichtlich der Thematik “Sexualität” keine Lehr- und Lernziele bestehen.
  • Ein Zwang zum Besuch des Sexualkundeunterrichts kommt nicht in Frage. Das Dispensationsrecht der Eltern muss gewahrt bleiben.
  • Den Interessen der Gesundheit und des Schutzes vor Übergriffen soll – wie dies allerdings bereits heute der Fall ist – weiterhin in sachlicher Weise Rechnung getragen werden.

Wir handeln:

  • Mehrere Eltern aus unserem Kreis haben bereits für ihre Kinder Dispensationsgesuche eingereicht. Diese wurden mit Verfügung vom 27. September 2011 von den jeweiligen Schulleitungen auf Geheiss des Erziehungsdepartements Basel-Stadt abgelehnt. Dagegen haben wir mit Datum vom 5. Oktober 2011 Rekurs erhoben und scheuen uns nicht, für dieses wichtige und dringende Anliegen die notwendigen gerichtlichen Instanzen anzurufen.
  • Wir unterstützen die nationale Petition gegen die Sexualisierung der Volksschule, welche am 4. Oktober 2011 mit rund 92’000 Unterschriften der Erziehungsdirektorenkonferenz überreicht worden ist.
  • Wir erwägen die Lancierung einer eidgenössischen Volksinitiative, mit welcher wir den abstrusen Plänen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt und anderer Erziehungsdirektoren der Schweiz, allen voran Frau Dr. Regine Aeppli in Zürich, Einhalt gebieten können.

Wir stellen klar:

  • Das Vorgehen des Basler Erziehungsdepartements ist verfassungswidrig und somit rechtswidrig. Es verletzt diverse verfassungsmässige Grundrechte der Eltern und Kinder in schwerwiegender Weise, ohne dass dafür eine gesetzliche Grundlage vorhanden wäre.